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Firmengründungen



Folgenden Gesellschaftsformen stehen zur Verfügung:



Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aktiengesellschaft
Offene Handelsgesellschaft
Kommanditgesellschaft


In Tschechien ist für die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Stammkapital von CZK 200.000,- notwendig, mindestens die Hälfte davon ist als Gründungseinlage bar einzubringen.

Die Aktiengesellschaft weist in Tschechien ein Grundkapital von mindestens CZK 2 Mio. auf. Davon sind mindestens 30% bis zur Eintragung ins Handelsregister einzubezahlen.

Ausländische Personen können sich an einer bereits bestehenden juristischen Person beteiligen oder auch selbst eine solche als Gesellschafter mitbegründen bzw. ihr Alleingesellschafter werden, sofern das Gesetz einen Alleingründer oder Alleingesellschafter zulässt. Die Höhe des ausländischen Kapitalanteils kann bis zu 100% betragen. Ausländische Personen können allerdings auch Zweigniederlassungen errichten, die ins Firmenbuch einzutragen sind.

Die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sind teilweise ähnlich dem österreichischen und deutschen Recht konzipiert. In Tschechien und der Slowakei gelten OHG und KG allerdings als juristische Personen, wodurch die Gesellschaft auch Eigentümerin des Grundkapitals wird.

Die Gesellschaft kann auch durch eine Einzelperson gegründet werden. In diesem Fall muss das Stammkapital bei der Gründung bereits zur Gänze eingezahlt sein. Bei mehreren Gesellschaftern hat jeder Gesellschafter mindestens 30% seines Anteils bei Gründung einzuzahlen.




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